Wozu eine Hausverwaltung?
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - den Verwalter. Nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich nicht auf das Gesamteigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. gewerblich genutzten Räume, obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst. Will ein Wohnungseigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muss er hierzu einen gesonderten Verwaltervertrag abschließen.
Der Beruf und die Aufgaben des WEG-Verwalters sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Die meisten Menschen verwechseln den Verwalter mit dem Hausmeister. Der Hausmeister aber ist der Angestellte vor Ort am Objekt. Der WEG-Verwalter ist jedoch jemand, der eine umfangreiche und anspruchsvolle Dienstleistung für eine Eigentümergemeinschaft und dessen Besitz erbringt. Er wirkt im Hintergrund und erledigt vieles von seinem Büro aus, ohne dass dies jemand bemerkt.
Was tut also der Verwalter und wie viel davon sehen die Wohnungseigentümer?
Die Eigentümer sehen nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters.
Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten Verwaltungsbeiräte:
Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln. Beratung , Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle) -Belegprüfung -Vorbereitung der Eigentümerversammlungen -Ortstermine -Beiratsgespräche -Korrespondenz und Verträge -Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung - Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.
Kaufmännische Leistungen:
Verbuchen sämtlicher Zahlungen -Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen -Bearbeiten von Lastschriftbuchungen -Überwachen von Zahlungseingängen -Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand -Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- u. Sparkonten -Rechnungskontrolle -Anweisen und Veranlassen von Zahlungen -Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung -Errechnen u. Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen -Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft -Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen -Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen -Veranlassen von Heizkostenabrechnungen -Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch) Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer -/Umsatzsteuergesetz, Abgabeverordnung, Grundsteuergesetz etc.
Technische Leistungen:
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln -Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen) -Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister -Beschaffen öffentlich rechtlicher Genehmigungen (Antenne) -Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung) -Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutzprüfungen Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.) -Bearbeiten von Schlüsselbestellung und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen -Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen - Beauftragen von Sachverständigen -Kennen und Beachten von z.B. AGB, BGB, WEG, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen.
Allgemeine Verwaltung:
Korrespondenz mit Eigentümern -Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten -Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung -Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft -Beraten von Eigentümern, Hausmeistern -Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferantenverträge etc.) -Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung - Erstellen der Versammlungsniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer -Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen -Erteilen von Genehmigungen (Veräußerung, Vermietung, gewerbliche. Nutzung) -Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeistern) -Kennen und Beachten von z.B. WEG, BGB, HGB, Erbbaurechts VO, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht.
(Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.)
| Mo - Do: | 08:30 - 12:30 |
| 13:30 - 17:30 | |
| Freitags: | 08:30 - 12:30 |
Letzte Änderung: 26.04.2010