Ganz gleich, ob eine kleine oder eine große Eigentumsanlage (Eigentümergemeinschaft), ich kümmere mich um jedes Objekt mit größter Sorgfalt und hohem persönlichen Einsatz. Um regelmäßige Kontrollbesuche durchzuführen, legen ich Wert darauf, dass die von mir verwalteten Objekte in meiner Umgebung liegen. Ich übernehme WEG-Verwaltungen für Objekte ab 3 Einheiten. Mietverwaltungen kann ich derzeit nicht übernehmen.
Es ist für mich selbstverständlich, die von mir betreuten Objekte regelmäßig zu überwachen und die Qualität und Sorgfältigkeit der von mir beauftragten Firmen wie Handwerker, Hausmeister und Reinigungskräfte zu überprüfen.
Meine WEG - Verwaltung entlastet die Eigentümer von allen notwendigen Aufgaben der Objektverwaltung. Meine Dienstleistungen beinhalten sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten die zu einer guten, zuverlässigen Hausverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz gehören.
Der WEG-Verwalter kümmert sich nur um das gemeinschaftliche Eigentum. Bei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um die Mietverwaltung einer oder mehrerer Einheiten eines Wohnungseigentümers innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Das heißt, die Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes wird von einem anderen Hausverwalter oder auch durch mich verwaltet. Ich vertrete dann im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung den Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft, soweit die Teilungserklärung nicht anderes regelt.
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung übernehme ich für Sie z.B. folgende Leistungen.
Als einmaligen Auftrag, erstelle ich für Sie, gerne auch die jährliche Betriebskosten- abrechnungen für Ihre Mieter.
Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Buchungen, Belege und der Mieterdaten erstelle ich die Abrechnung versandfertig. Für weitergehende Informationen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Was müssen Sie beim Abrechnungsservice erledigen?
Vorlage aller Gebäudespezifischer Daten und der Verteilungsschlüssel. Hereingabe sämtlicher Abrechnungsbelege der umlagefähigen Betriebskosten einschließlich der Heizkostenabrechnung (z.B. Techem, Ista usw.) unter Beifügung einer aktuellen Mieterliste. Wenn vorhanden: Letzte Betriebskostenabrechnung.
Sie erhalten für den Mieter eine unterschriftsreife Betriebskostenabrechnung, auf Wunsch auf Ihrem Briefbogen sowie ein Duplikat für Ihre Akten. Sie müssen diese dann nur noch versenden. Nicht geprüft wird von mir die Richtigkeit der einzelnen Kostenbelege.
Für weitergehende Informationen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Gerne bespreche ich auch alle Wünsche mit Ihnen und erstellen ein individelles Angebot. .
| Mo - Do: | 08:30 - 12:30 |
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Letzte Änderung: 26.04.2010